wie 1.
zusätzlich kann bei Familien mit minderjährigen Kindern um Familienbeihilfe angesucht werden (Finanzamt), es wird auch die oö Familienkarte zugeteilt - mit dieser können alle gewährten
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Die Caritas übernimmt die Obsorge über die finanzielle Grundsicherung bis zum Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist. Der Flüchtling erhält weiterhin die tägliche Unterstützung von 5,50 € (minderjährige Monatspauschale) und eine Ausgleichszahlung über die Differenz bis zur gesetzlichen Mindestsicherung (ca. 850€ für einen alleinstehenden Erwachsenen). Der Wechsel in die Mindestsicherung (zuständig AMS/BH?) erfolgt erst nach Ablauf der viermonatigen Übergangszeit.
Zuschüsse:
weiterführende Infos --> Link Asylinfreistadt | Eins und eins ist nicht drei - ORF deckt Mythen auf.