1. Laufendes Asylverfahren, Unterkunft in einer Flüchtlingsunterkunft

  • Volljährige erhalten 5,50 € pro Kalendertag
  • Minderjährige erhalten eine Monatspauschale von 121 €

2. Positiver Status, Unterkunft in einer Flüchtlingsunterkunft

wie 1.

zusätzlich kann bei Familien mit  minderjährigen Kindern um Familienbeihilfe angesucht werden (Finanzamt), es wird auch die oö Familienkarte zugeteilt - mit dieser können alle gewährten Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.


3. Positiver Status, Wechsel in eine eigene Wohnung

Die Caritas übernimmt die Obsorge über die finanzielle Grundsicherung bis zum Ablauf der viermonatigen Übergangsfrist. Der Flüchtling erhält weiterhin die tägliche Unterstützung von 5,50 € (minderjährige Monatspauschale) und eine Ausgleichszahlung über die Differenz bis zur gesetzlichen Mindestsicherung (ca. 850€ für einen alleinstehenden Erwachsenen). Der Wechsel in die Mindestsicherung (zuständig AMS/BH?) erfolgt erst nach Ablauf der viermonatigen Übergangszeit.

 

Zuschüsse:

  • Es gibt für Flüchtlinge in einer eigenen Wohnung keinen Heizkostenzuschuss. Dieser wird erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich gewährt
  • Die Postbus GmbH gibt für Personen mit Grund- bzw. Mindestsicherung keine Ermäßigung
  • In Linz wird die Benutzung der Linz-Linien nur mit Aktiv-Pass günstiger - dafür ist allerdings ein Hauptwohnsitz in Linz Voraussetzung