Infoblatt zum aktuellen Asylverfahren

Asylkoordination Österreich hat ein Infoblatt erstellt, in dem der aktuelle Ablauf eines Asylverfahren dargestellt und beschrieben wird.[zum Vergrößern anklicken]


1. Grundversorgung

Flüchtlinge werden in Räumlichkeiten der Diakonie in Gallneukirchen untergebracht. Jeder erwachsene Flüchtling erhält pro Tag 5,50€ - Minderjährige erhalten eine monatliche Pauschale in Höhe von 121€ -  Unterstützung für Essen, Trinken, Hygieneartikel usw. usf. Von diesem Tagsatz müssen auch anfallende Gebühren für Dokumente, wie Reisepass etc. erbracht werden. Die MitarbeiterInnen der Diakonie unterstützen die Asylsuchenden bei den ersten Schritten, so z.B. dem Interview im Anerkennungsverfahren, beim Übersetzen der in Deutsch verfassten Korrespondenz mit den österreichischen Behörden. In der Zeit des nicht abgeschlossenen Asylverfahrens darf der Flüchtling keinerlei Arbeit nachgehen - ausgenommen davon sind Aushilfstätigkeiten in öffentlichen Einrichtungen. Asylsuchende sind ab dem Zeitpunkt der Antragstellung krankenversichert. Es besteht jedoch keine Unfallversicherung. Dieser Umstand sollte bei einer unbezahlten Hilfstätigkeit im privaten Umfeld unbedingt berücksichtigt werden.

2. Asylverfahren

1) Es gibt kein Recht auf ein Interview in einer bestimmten Zeit.

 

2) Grundsätzlich muss nach einem Interview innerhalb von 6 Monaten eine Antwort in Form eines Bescheides erfolgen. Ist das nicht der Fall, kann man nachfragen und die 6 Monate fangen wieder von vorne an(?).

Man könnte auch einen Devolutionsantrag stellen, das ist aber in der Regel nicht günstig, da man eine Instanz verliert und sich nicht mehr beschweren kann. Dann geht es sofort zum Verfassungsgerichtshof und das wird teuer, da dann ein Rechtsanwalt nötig ist.

3) Nachfragen kann man beim BFA in der Derfflingerstr. 1, sollte aber offiziellen Charakter haben - am besten durch Caritas, Rechtsberatung,....

Und wenn zu oft angerufen wird, ist es nicht gerne gesehen....

3. Anerkennung

Wird ein Asylverfahren positiv abgeschlossen, so erhält der Asylsuchende eine befristete (1 - n Jahre) oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Mit dieser Genehmigung wird gleichzeitig die Arbeitserlaubnis erteilt. Die Flüchtlinge bekommen einen grauen österreichischen Pass, mit dem sie sich frei bewegen können. Mit Datum des positiven Asylbescheids verbleiben die Betroffenen noch für maximal vier Monate in der Grundversorgung. In dieser Zeit muss eine eigene Unterkunft gefunden werden. Mit dem Auszug aus der Diakoniewohnung (auch vor Ablauf der vier Monatsfrist) endetet die Verantwortung der Diakonie. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Caritas (Linz Hafnerstraße 7) die finanzielle Betreuung.